Photovoltaik Direktinvestments

Steuern intelligent nutzen – Vermögen nachhaltig aufbauen

Sachwertanlage

Sie werden direkter Eigentümer einer PV-Anlage, mit grundbuchlicher Absicherung und vollumfänglichem Versicherungsschutz.

Stabile Erträge

Profitieren Sie von laufenden Erträgen durch den Verkauf von grünem Strom und einer staatlich garantierten EEG-Einspeisevergütung mit 20 Jahren Laufzeit.

Steuervorteile

Durch den Investitionsabzugsbetrag (IAB) und weitere Abschreibungen reduzieren Sie Ihre Steuerlast.

Diversifikation

Stabilisierung Ihres Anlagenportfolios durch eine Investition in eine börsenunabhängige Anlageklasse.

Warum ist ein Solar Direktinvestment so attraktiv?

Investitionen in Photovoltaikanlagen, häufig auch als Solar-Direktinvestment bezeichnet, eröffnen nicht nur Zugang zu einem zukunftsstarken Wachstumsmarkt, sondern bieten Investoren mit hohem steuerpflichtigem Einkommen auch außergewöhnliche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Durch gezielte Nutzung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) und der Sonderabschreibung nach § 7g EStG lassen sich erhebliche Teile der Steuerlast in werthaltiges Sachkapital umwandeln. So profitieren insbesondere Spitzenverdiener, Selbstständige oder Personen mit Einmalzahlungen, etwa aus Abfindungen oder Unternehmensverkäufen, von einem doppelt positiven Effekt: Steuern senken und gleichzeitig ein werthaltiges Investment in erneuerbare Energien aufbauen.

Fazit:
Ein Direktinvestment in eine Photovoltaikanlage ist nicht nur ein Weg nachhaltig Vermögen aufzubauen, sondern auch ein strategisches Instrument zur Steueroptimierung.

Steuern in Vermögen umwandeln

Drei Hebel für ein Direktinvestment in Photovoltaik

Investitionsabzugsbetrag (IAB)
bis zu 50 % der Investitionssumme vorab steuerlich geltend machen

Photovoltaikanlagen gelten steuerlich als bewegliche Wirtschaftsgüter und erfüllen damit die Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG. Investoren können bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten bereits vor dem tatsächlichen Kauf steuerlich absetzen. Dies ist ein erheblicher Vorteil für alle, die frühzeitig Steuern sparen und gleichzeitig Liquidität schonen möchten. Voraussetzung für die Bildung eines IAB ist, dass der betriebliche Gewinn 200.000 EUR im Jahr der Inanspruchnahme nicht übersteigen darf.

Hinweis: Auch bei vermögenden Anlegern hohem Gesamteinkommen kann der IAB genutzt werden, sofern der Gewinn der konkreten Photovoltaik-Investition die maßgebliche Gewinngrenze einhält.

Sonderabschreibung von 40 %
(§ 7g Abs. 5 EStG)

Zusätzlich zum IAB profitieren Investoren von einer Sonderabschreibung in Höhe von 40 % der verbleibenden Investitionskosten, die im Jahr der Anschaffung oder verteilt auf bis zu vier Folgejahre geltend gemacht werden kann. Dieses Instrument schafft zusätzlichen Spielraum für eine gezielte Steueroptimierung über mehrere Jahre hinweg.

Lineare Abschreibung über 20 Jahre

Der nach Anwendung von IAB und Sonderabschreibung verbleibende Restwert der Anlage kann gleichmäßig über 20 Jahre hinweg mit 5 % pro Jahr abgeschrieben werden. Diese langfristige steuerliche Entlastung sorgt für kontinuierlich sinkende Steuerlasten und stabilisiert die Rendite auf Jahre hinaus

15 % degressive Abschreibung für
Photovoltaikanlagen

Das im Juli 2025 verabschiedete Investitionssofortprogramm der Bundesregierung ermöglicht wieder eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, zu denen auch betrieblich genutzte Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher zählen.

Für gewerbliche PV-Anlagen ist daher eine jährliche Abschreibung von 15 % möglich, für Batteriespeicher sogar 30 %.

In den ersten fünf Nutzungsjahren für die degressive Abschreibung zu einer 12 % höheren Gesamtabschreibung. Ein Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung während der Nutzungsdauer ist möglich.

Zeitliche Voraussetzung:

Die Photovoltaik-Anlagen müssen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder fertiggestellt werden.

 Steueroptimierung mit PV Direktinvestment

Auswirkung PV Direktinvestment

Hinweis

Das Rechenbespiel ist eine vereinfachte Rechnung und stellt keine Steuerberatung dar. Wenden Sie sich vor einer Investition in eine gewerbliche Photovoltaikanlage an einen Steuerberater. Bei Bedarf stellen wir gerne den Kontakt zu erfahrenen Steuerberatern aus unserem Netzwerk her.

Jetzt unverbindlich informieren

Unsere Experten begleiten Sie von der Projektauswahl bis zur Inbetriebnahme Ihrer Anlage und darüber hinaus. Gemeinsam finden wir ein attraktives Investment, das Ihren Vorstellungen entspricht.

Warum mit uns?

    Für wen sich ein PV Direktinvestment besonders lohnt

    Für Anleger, die ihr Kapital langfristig strukturieren und zugleich in reale Werte investieren möchten, kann ein Direktinvestment in Photovoltaikanlagen eine sinnvolle Ergänzung darstellen, insbesondere für folgende Anlegergruppen:

    Spitzenverdiener

    Für Spitzenverdiener mit hohem steuerpflichtigem Einkommen, die ihre Steuerlast gezielt optimieren und gleichzeitig in werthaltige Sachwerte investieren möchten.

    Privatpersonen mit steuerlich relevanten Sonderzahlungen

    etwa aus Abfindungen oder Veräußerungserlösen, die größere Einmalbeträge steuerlich begünstigt anlegen möchten.

    Investoren mit nachhaltigem Anspruch

    für die neben der wirtschaftlichen Perspektive auch ökologische Aspekte und der Ausbau erneuerbarer Energien eine Rolle spielen.

    Anleger mit langfristigem Planungshorizont

    die den Aufbau stabiler, regelmäßiger Zusatzeinnahmen – etwa im Rahmen der Altersvorsorge – frühzeitig und eigenverantwortlich gestalten möchten.

    Erbschaft- und Schenkungsteuer mit PV-Direktinvestments strukturieren

    Betriebsvermögen als Grundlage der Vermögensübertragung

    Eine gewerbliche Photovoltaikanlage stellt steuerlich grundsätzlich ein Betriebsvermögen dar und kann unter bestimmten Voraussetzungen als begünstigtes Betriebsvermögen im Sinne des Erbschaftsteuerrechts behandelt werden. Damit unterscheidet es sich grundlegend von privaten Kapitalanlagen und eröffnet im Rahmen von Schenkung und Erbschaft zusätzliche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.

    Insbesondere für Anleger mit größeren Vermögen, bei denen persönliche Freibeträge bereits weitgehend ausgeschöpft sind, kann Betriebsvermögen eine besondere Rolle in der Vermögensübertragung spielen. Photovoltaik Direktinvestments lassen sich gezielt in die Nachfolgeplanung einbinden und schrittweise auf die nachfolgende Generation übertragen.

    Werden die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten und die Übertragung sorgfältig geplant, kann die Vermögensübertragung im Rahmen der vorgesehenen Verschonungsregelungen ganz oder teilweise steuerlich begünstigt erfolgen. In geeigneten Konstellationen ist dabei auch eine weitgehende oder vollständige Steuerbefreiung möglich.

    Wenn Sie an der Planung einer steuerlich optimierten Vermögensübertragung interessiert sind, nennen wir Ihnen gerne erfahrene Steuerberater aus unserem Netzwerk.

    Ein Investment mit Perspektive

    Der Ausbau erneuerbarer Energien ist politisch gewollt und wirtschaftlich notwendig. Allein in Deutschland sollen bis 2030 rund 80 % des Stroms aus erneuerbaren Quellen stammen. Photovoltaikanlagen stellen dabei einen zentralen Pfeiler dar.

    80 %

    Strommix bis 2030
    aus erneuerbaren Quellen

    17 %

    PV-Anteil 2025
    am deutschen Strommix

    2x

    Installationen seit 2018
    Verdopplung der Solaranlagen

    Seit 2018 hat sich die Anzahl installierter Solaranlagen verdoppelt. Im Jahr 2024 erreichte der PV-Anteil an der Stromerzeugung erstmals knapp 14 %. Die Photovoltaik-Technologie ist ausgereift, günstig und skalierbar. Der Investitionsbedarf ist hoch, da der Markt weiterhin sehr dynamisch wächst.

    Wie können Sie in ein Solar-Direktinvestment investieren?

    Unverbindliches Erstgespräch

    In einem unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir Ihre Zielsetzung, den gewünschten Investitionsrahmen und persönliche Rahmenbedingungen. Auf dieser Basis stellen wir Ihnen aktuelle Photovoltaik-Projekte vor und zeigen mögliche Gestaltungsoptionen auf.

    Investitionsentscheidung und Abwicklung

    Nach Ihrer Entscheidung für eine konkrete Photovoltaikanlage übernehmen wir die Abwicklung für Sie. Auf Wunsch binden wir Finanzierungslösungen ein und stellen den Kontakt zu erfahrenen Steuerberatern aus unserem Netzwerk her, um steuerliche Fragestellungen abzustimmen.

    Vermögensbildung und steuerliche Effekte

    Nach Inbetriebnahme der Anlage profitieren Sie von regelmäßigen Einnahmen aus der Stromproduktion. Je nach individueller Situation können zudem steuerliche Vorteile genutzt werden.

    Langfristige Begleitung

    Wir begleiten Sie über den gesamten Investitionszeitraum hinweg. Auch darüber hinaus stehen wir Ihnen als Ansprechpartner für Fragen jederzeit zur Verfügung.

    Jetzt unverbindlich informieren

    Unsere Experten begleiten Sie von der Projektauswahl bis zur Inbetriebnahme Ihrer Anlage und darüber hinaus. Gemeinsam finden wir ein attraktives Investment, das Ihren Vorstellungen entspricht.

     

    Warum mit uns?

      Über uns

      Mit unseren PV-Direktinvestments investieren Sie direkt in die entsprechenden Sachwerte wie Photovoltaikanlagen oder Batteriespeicher. Es handelt sich also nicht um eine Fondsanlage, sondern den direkten Erwerb von Teileigentum. Unser Anspruch ist es, durch gezielte Investitionen in Photovoltaik-Projekte sowohl den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und zugleich stabile, attraktive Renditen für unsere Investoren zu eröffnen.

      Seit über 20 Jahren verfolgen wir das Ziel, erfahrenen Anlegern eine professionelle und günstige Abwicklung von Kapitalanlagen zu ermöglichen und dadurch die Rendite unserer Kunden zu verbessern. Hierfür greifen wir auf ein breites Marktspektrum von Anlageprodukten zurück.

      Marco Otterbein

      Prof. Dr. Jürgen Hilp

      Risikohinweis

      Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich Werbezwecken. Sie stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung oder Anlageberatung dar und sind keine Aufforderung zum Erwerb einer PV-Anlage oder Batteriespeichers. Für spezifische steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Der Erwerb eines PV Direktinvestments ist mit unternehmerischen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen. Prognosen können dabei keine verlässlichen Rückschlüsse auf die künftige Wertentwicklung bieten. Wertentwicklungen in der Vergangenheit gewähren keine Rückschlüsse auf Wertentwicklungen in der Zukunft.

      Der Inhalt dieser Internetpräsenz wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Gewähr übernommen werden.